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Helfen Sie uns, zu helfen

Spenden und Zustiftungen

Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Kämpgen-Stiftung durch eine Spende oder Zustiftung unterstützen. So können wir zukünftig noch mehr hochwertige Maßnahmen fördern und die Lebensumstände vieler Benachteiligter verbessern.

Einen angemessenen Wohnplatz finden, Freude an der Arbeit haben, den eigenen Körper wieder spüren, sich als Teil einer Mannschaft erleben, auf der Bühne vom Publikum Anerkennung erlangen: das alles kann Ihre Spende bewirken. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zuwendung genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Spenden in das Vermögen einer Stiftung wie der Kämpgen-Stiftung heißen ‚Zustiftungen‘. Ihr Geld wird in der Stiftung angelegt und nicht angetastet. Nur die Erträge fließen in die geförderten Projekte – Jahr für Jahr.

Mit einer Zustiftung helfen Sie uns dauerhaft, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Sie gestalten die Zukunft nach Ihren Vorstellungen mit und stoßen viele neue Prozesse an – weit über Ihr Leben hinaus.

Als Zustifter werden Sie ausführlich über die Aktivitäten und Planungen der Stiftung informiert.

Rechtliche Informationen über Spenden und Zustiftungen erhalten Sie hier

Was Sie davon haben

Sie tun Gutes und können gleichzeitig durch attraktive Steuervorteile davon profitieren. Als Spender oder Zustifter erhalten Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung, um Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Spenden können als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dabei werden bis zu 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte anerkannt. Dies mindert Ihre Steuerlast.

Auch als Firma oder Kapitalgesellschaft haben Sie die Möglichkeit, Spenden steuerlich geltend zu machen. Bei Unternehmen ist ein steuerlicher Abzug von bis zu 0,4 % des Gesamtbetrages der Umsätze und gezahlten Löhne und Gehälter möglich.

Die Zustiftung kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden: einmalig bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums. Bei Ihrem zuständigen Finanzamt können Sie einen Antrag auf Verteilung innerhalb der 10 Jahre stellen.

Erbschaften und Schenkungen

Die Kämpgen-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer freigestellt. Das bedeutet, dass das von Ihnen testamentarisch uns übertragene Vermögen ohne Verluste dem Stiftungszweck zugute kommt.

Sprechen Sie uns an! Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Unser Spendenkonto

Sparkasse KölnBonn
Konto 20002218
BLZ 370 501 98

BIC: COLSDE33XXX
IBAN: DE80 3705 0198 0020 0022 18

Wir übersenden Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung. Hierfür möchten wir Sie bitten, uns Ihre Adresse zukommen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

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