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Antragsstellung

Annahme von Förderanträgen

In 2023 nehmen wir nur noch bis Ende September Förderanträge entgegen für Maßnahmen, die vor April 2024 beginnen. DIe letzte Vorstandssitzung zur Entscheidung der Anträge mit einem beantragten Zuschuss bis 10.000,- Euro findet Ende Oktober statt. Förderanträge mit einem Zuschuss über 10.000,- Euro müssen bis zum 01. September vorgelegt werden. Die Sitzung des Kuratoriums zur Entscheidung über diese Anträge findet am 17. Oktober statt.

In 2024 werden erst ab Mitte März wieder Gremiensitzungen zur Entscheidung von Förderanträgen stattfinden

 

 

I. Bevor Sie einen Antrag stellen

Damit wir Ihre Projekte fördern können, müssen Sie einen formalen Antrag bei uns einreichen. Das aktuell gültige Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Bevor Sie jedoch einen Antrag stellen, bitten wir Sie, selbst zu prüfen, ob Ihr Anliegen die Fördervoraussetzungen der Stiftung erfüllt. Lesen Sie sich hierzu bitte unsere Fördergrundsätze sowie den Stiftungszweck durch.

Danach haben Sie sicherlich einige Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam klären wir dann, ob Ihr Vorhaben prinzipiell von der Kämpgen-Stiftung unterstützt werden könnte, in welchem Umfang und welche Dokumente uns dazu vorliegen müssen.

II. Wir nehmen uns Zeit für Sie

Nach dieser individuellen Beratung senden wir Ihnen gerne das Antragsformular zu, das Sie uns bitte komplett ausgefüllt, mit allen benötigten Dokumenten wieder zuschicken. Nur rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständige Anträge, die dem Stiftungszweck entsprechen, können von uns bearbeitet werden.

Jeden Vorgang prüfen wir sehr sorgfältig – schließlich stecken große Mühen und Hoffnungen darin. Darüber hinaus hängt die Bearbeitungsdauer Ihrer Unterlagen auch davon ab, wie viele Anträge uns insgesamt – und in welcher Qualität – vorliegen. Sie kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.

III. Fristen

Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme vorgelegt werden muss.

Bei Anträgen mit einem beantragten Zuschuss bis zu € 10.000,- beträgt die Frist acht Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Für Anträge mit einem beantragten Zuschuss über € 10.000,- gibt es zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) einen Stichtag, zu dem der Antrag eingereicht werden kann. Den kommenden Stichtag erfahren Sie unter Aktuelles.

Die zu fördernde Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht beginnen.

IV. Entscheidung der Anträge

Die geprüften Vorgänge bewerten schließlich die Stiftungsgremien.

Über Förderanträge mit einer Zuschusshöhe bis € 10.000,- entscheidet der Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzungen. Der Vorstand tagt in der Regel monatlich.

Die Entscheidung über Förderanträge mit einer Zuschusshöhe von mehr als € 10.000,- wird durch das Kuratorium in der Kuratoriumssitzung getroffen. Die Kuratoren tagen zweimal jährlich, in der Regel im Frühjahr und im Herbst. Die Termine veröffentlichen wir, sobald sie festgelegt wurden.

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht zurück zu zahlenden Zuwendung.

Die Zuwendungen der Kämpgen-Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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