Stiftungszweck
Laut der vom Ehepaar Kämpgen aufgestellten Stiftungssatzung ist der Zweck der Stiftung die Durchführung und Förderung der Heilbehandlung und Pflege, der Erziehung, der Bildung und der sozialen Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen Behinderungen oder Sinnesbehinderungen.
Dieser Zweck kann zum einen verfolgt werden durch Unterstützung bestehender oder Schaffung neuer steuerbegünstigter Einrichtungen. Zum anderen durch Beihilfe zu einzelnen Vorhaben im Rahmen der Hilfeleistung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderungen.
Gemäß diesem Stiftungszweck werden soziale Einrichtungen und Maßnahmen anerkannter freier gemeinnütziger Träger gefördert, die sich in der Behindertenhilfe engagieren.
Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen können nicht gefördert werden.
Wir sind insbesondere dort tätig, wo die staatliche Förderung nicht oder nur beschränkt wirksam wird. Der finanzielle Zuschuss erfolgt demnach nachrangig zu öffentlichen Mitteln.
Die Zuschüsse sind zurzeit auf Maßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen beschränkt.
Grundlage der Förderung sind die Förderungsgrundsätze der Kämpgen-Stiftung, die Sie gerne bei uns anfordern oder hier runter laden können:
Förderungsgrundsätze (43 KB)












