Die Kämpgen-Stiftung
I. Gründung & Anerkennung
Mai 1982: Clemens und Johanna Kämpgen rufen die Stiftung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ins Leben.
Die Stiftung wurde zunächst gegründet mit dem Zweck, Kindern und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen, psychischen oder Sinnesbehinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie deren Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.
September 1982: Die Stiftung wird vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
März 1983: Die konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Kämpgen-Stiftung findet statt.
September 1984: Der Stiftungszweck wird erweitert auf die Förderung von Erwachsenen mit Behinderungen.
II. Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabeordnung.
Die Stiftung ist wegen Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Süd - StNr. 219/5884/1355 - vom 19.11.2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
III. Aufsicht/Kontrolle
Die Stiftung unterliegt der Stiftungsaufsicht durch den Regierungspräsidenten.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln, Stiftungsaufsicht.
Die Kontrolle erfolgt durch jährliche, unabhängige Wirtschaftsprüfung.












