Mobilität - Barrierefreiheit
Mobilität und Barrierefreiheit sind wichtige Voraussetzungen für die selbständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
1. Mobilität
Viele Menschen mit Behinderungen sind oft nicht in der Lage, ein eigenes Fahrzeug zu fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Für den täglichen Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz, für Arztbesuche, Einkäufe, Behördengänge und Freizeitaktivitäten sind sie auf Fahrdienste angewiesen.
Um den Menschen mit Behinderungen diese Mobilität zu ermöglichen, fördern wir
- die Anschaffung von Fahrzeugen von z. B. ambulanten Diensten, Wohneinrichtungen und Integrationsunternehmen;
- den behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen;
- den Kauf von Transport- und Nutzfahrzeugen oder Anhängern von z. B. Integrationsunternehmen, Sportvereinen u. ä..
Zu beachten ist, dass wir lediglich die Erstanschaffung der Fahrzeuge unterstützen. Sämtliche laufenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Geförderte Fahrzeuge sind mit dem Logo der Kämpgen-Stiftung zu versehen.
2. Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet zum einen, dass die Umwelt, d. h. Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer vorhandenen Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können.
Barrierefreiheit bedeutet darüber hinaus, dass das gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber den Menschen mit Behinderungen sich verändert. Denn Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungsbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Zur Sicherstellung von Barrierefreiheit fördern wir z. B.
- die notwendigen Um- und Erweiterungsbauten, wie z. B. den Einbau von Rampen oder Aufzügen, die Installation von barrierefreien Sanitäranlagen;
- technische Hilfsmittel wie z. B. Leitsysteme für Sinnesbehinderte, Kommunikationshilfen für nichtsprechende Menschen;
- rollstuhlgerechte Zuwegungen;
- behindertengerechtes Mobiliar und Inventar;
- freie Zugangsmöglichkeiten zu Informationen (z. B. in Gebärdensprache, in Brailleschrift oder mit alternativen Kommunikationshilfen);
- Informationsveranstaltungen und Aufklärungskampagnen.
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