Freizeitmaßnahmen
1. Ferien/Urlaub
Für eine sinnvolle, abwechslungsreiche Freizeitgestaltung ist es erforderlich, dass vielfältige Angebote zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund fördern wir diverse Angebote im Bereich von
- Ferienfreizeiten,
- Urlaubsfahrten und
- Ferienprogrammen.
Förderfähig sind bei diesen Angeboten folgende Positionen:
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer und Betreuer,
- Fahrtkosten (für eigene Fahrzeuge sind € 0,30 pro Kilometer anerkennungsfähig),
- Programmkosten für Ausflüge wie Eintrittsgelder u. ä.,
- Aufwandsentschädigungen/Honorare für Betreuer.
2. Kunst und Kultur
Kunst- und Kulturveranstaltungen von und für Menschen mit und ohne Behinderungen tragen zur Inklusion bei.
Auch Künstler mit Behinderung haben hierdurch die Möglichkeit, sich im allgemeinen Kunst- und Kulturbetrieb zu etablieren.
Zudem leisten Kunst- und Kulturveranstaltungen wichtige Beiträge hinsichtlich der Informationsvermittlung und Aufklärungsarbeit.
Deshalb fördern wir vielfältige Maßnahmen mit dem Ziel, Vorurteile und Berührungsängste abzubauen, Begegnungen zu schaffen und den Menschen mit Behinderungen Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen.
Hierzu zählen Maßnahmen wie:
• Workshops, Kurse und Seminare;
• öffentliche Präsentationen von Werken von Künstlern mit Behinderungen;
• Musik-, Tanz- und Theateraufführungen;
• barrierefreie Gestaltung von Kulturstätten oder -angeboten.
3. Sport
Sportangebote fördern die persönliche Entwicklung und die Kontaktfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung, unabhängig von Alter und Geschlecht. Zusätzlich unterstützen sie die Inklusion und Gesundheit.
Wir fördern sowohl Maßnahmen, die der aktiven Freizeitgestaltung dienen, als auch solche, die die Schaffung von Akzeptanz und Begeisterung für den Behindertensport fördern.
Hierzu gehören z. B.:
• Turniere/Wettkämpfe im Breiten- oder Leistungssport;
• Sportmaterialien für Vereine;
• Fahrzeuge für Sportvereine.
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