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18.05.2012

Ambulante Dienste - Selbsthilfe - Interessenvertretung

1. Ambulante Dienste

Für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen sind ambulante Betreuungsstrukturen besonders wichtig. Durch ambulante Dienste wird es den Menschen ermöglicht, in der häuslichen Umgebung Unterstützungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen, wie z. B. Therapiemaßnahmen oder Freizeitgestaltung, in Anspruch zu nehmen. 

Im Bereich der ambulanten Hilfen fördern wir

  • ambulante und familienunterstützende Dienste,
  • ambulant betreutes Wohnen,
  • Beratungsdienste,
  • Frühfördermaßnahmen.


2. Selbsthilfe - Interessenvertretung

Die Selbsthilfearbeit stellt einen wichtigen Baustein der Behindertenhilfe dar. Durch sie wird ein Informations- und Erfahrungsaustausch gewährleistet, der den Menschen mit Behinderungen dazu verhilft, ihre eigenen Interessen kompetent zu vertreten und Unterstützung von ebenfalls Betroffenen zu erhalten.

Um diese Arbeit zu unterstützen, fördern wir z. B.

  • Fortbildungen und Seminare,
  • Informationsveranstaltungen und Tagungen,
  • Informationsmaterialien,
  • technische Ausstattung (Beamer, EDV u. ä.),
  • Büroausstattung.

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