So fördern wir Ihr Anliegen:
I. Bevor Sie einen Antrag stellen
Damit wir Ihre Projekte und Einrichtungen fördern können, müssen Sie einen formalen Antrag bei uns einreichen. Nur so ist es uns angesichts der Fülle von Anfragen möglich, die Mittel der Kämpgen-Stiftung gerecht und im Sinne der Gründer zu verteilen. Bevor Sie jedoch einen Antrag stellen, bitten wir Sie, selbst zu prüfen, ob Ihr Anliegen die Fördervoraussetzungen der Stiftung erfüllt. Lesen Sie sich hierzu bitte unsere
Förderungsgrundsätze (43 KB) durch.
Danach haben Sie sicherlich einige Fragen. Die beantworten wir Ihnen gerne am Telefon, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam klären wir dann, ob Ihr Vorhaben prinzipiell von der Kämpgen-Stiftung unterstützt werden könnte, in welchem Umfang, und welche Dokumente uns dazu vorliegen müssen.
II. Wir nehmen uns Zeit für Sie
Nach dieser individuellen Beratung senden wir Ihnen gerne das digitale oder gedruckte Antragsformular zu, das Sie uns bitte komplett ausgefüllt, mit allen benötigten Dokumenten wieder zuschicken. Nur rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständige Anträge, die dem Stiftungszweck entsprechen, können von uns bearbeitet werden.
Jeden Vorgang prüfen wir sehr sorgfältig - schließlich stecken große Mühen und Hoffnungen darin. Darüber hinaus hängt die Bearbeitungsdauer Ihrer Unterlagen auch davon ab, wie viele Anträge uns insgesamt - und in welcher Qualität - vorliegen. Sie kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.
III. Entscheidung der Anträge
Die geprüften Vorgänge bewerten schließlich die Stiftungsgremien.
Über Förderanträge mit einer Zuschusshöhe bis € 10.000,- entscheidet der Vorstand im Rahmen der Vorstandssitzungen. Der Vorstand tagt monatlich.
Die Entscheidung über Förderanträge mit einer Zuschusshöhe von mehr als € 10.000,- wird durch das Kuratorium in der Kuratoriumssitzung getroffen. Die Kuratoren tagen zweimal jährlich, in der Regel im Frühjahr und im Herbst. Die Termine veröffentlichen wir, sobald sie festgelegt wurden.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht zurück zu zahlenden Zuwendung.
Die Zuwendungen der Kämpgen-Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
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