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Mobilität – Barrierefreiheit

Mobilität und Barrierefreiheit sind wichtige Voraussetzungen für die selbständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Mobilität

Viele Menschen mit Behinderungen sind oft nicht in der Lage, ein eigenes Fahrzeug zu fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Für den täglichen Weg zur Schule oder zum Arbeitsplatz, für Arztbesuche, Einkäufe, Behördengänge und Freizeitaktivitäten sind sie auf Fahrdienste angewiesen.

Um den Menschen mit Behinderungen diese Mobilität zu ermöglichen, fördern wir

  • die Anschaffung von Fahrzeugen von z. B. ambulanten Diensten, Wohneinrichtungen und Integrationsunternehmen;
  • den behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen;
  • den Kauf von Transport- und Nutzfahrzeugen oder Anhängern von z. B. Integrationsunternehmen, Sportvereinen u. ä..

Zu beachten ist, dass wir lediglich die Erstanschaffung der Fahrzeuge unterstützen. Sämtliche laufenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Geförderte Fahrzeuge sind mit dem Logo der Kämpgen-Stiftung zu versehen.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet zum einen, dass die Umwelt, d. h. Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer vorhandenen Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können.

Barrierefreiheit bedeutet darüber hinaus, dass das gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber den Menschen mit Behinderungen sich verändert. Denn Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungsbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.

Zur Sicherstellung von Barrierefreiheit fördern wir z. B.

  • notwendige Um- und Erweiterungsbauten, wie z. B. den Einbau von Rampen oder Aufzügen, die Installation von barrierefreien Sanitäranlagen;
  • technische Hilfsmittel wie z. B. Leitsysteme für Sinnesbehinderte, Kommunikationshilfen für nichtsprechende Menschen;
  • rollstuhlgerechte Zuwegungen;
  • behindertengerechtes Mobiliar und Inventar;
  • freie Zugangsmöglichkeiten zu Informationen (z. B. in Gebärdensprache, in Brailleschrift oder mit alternativen Kommunikationshilfen);
  • Informationsveranstaltungen und Aufklärungskampagnen.

Projektbeispiel:

Barrierefreie Gestaltung der musealen Ausstellungsinhalte für Menschen mit Sehbehinderung durch eine inklusive Applikation am Beispiel des Neanderthal Museums in Mettmann

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. ist eine Einrichtung der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe und der Dachverband für 24 rechtlich selbstständige Ortsvereine im Raum Nordrhein. Der Verein setzt sich für die Interessen und Belange aller Sehbehinderten, hochgradig Sehbehinderten und Blinden im Rheinland ein. Das wichtigste Ziel ist die Integration blinder und sehbehinderter Menschen in den Beruf sowie die Eingliederung in das gesellschaftliche Leben.

Im Rahmen der Behindertenrechtskonvention hat in den letzten Jahren eine barrierefreie Entwicklung der Museen stattgefunden. Eine Zielgruppe, die hierbei jedoch nach wie vor enorm vernachlässigt wird, sind Blinde und Sehbehinderte, die von visuell geprägten Ausstellungen oftmals ausgeschlossen werden. Der Verein plant hierzu die Entwicklung einer mobilen Applikation am Fallbeispiel des Neanderthal Museums. Diese soll eine sich auf die Nutzer einstellende, interaktive und hochmotivierende Lernumgebung schaffen, indem sie durch spielerische Elemente bereichert wird. Dabei gilt es nicht, eine einfache Kopie bestehender Rundgänge zu schaffen. Vielmehr soll eine neue Art eines Museumserlebnisses ermöglicht werden, die für alle Besucher einen Mehrwert darstellt. Die Applikation soll später für andere Museen im deutschsprachigen Raum von Programmierungsfirmen angepasst und für den täglichen Betrieb adaptiert werden können.

www.bsv-nordrhein.de

 

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